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Behandlungsangebot bei psychischen Störungen bei Kindern und Jugendlichen

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Was passiert im Erstgespräch?

Im Erstgespräch nehmen wir uns ausführlich Zeit, das aktuelle Problem Ihres Kindes / Ihres Jugendlichen zu verstehen.

Wir beleuchten die bisherige Entwicklung und betrachten das psychosoziales Umfeld:

  • Wo lebt das Kind / der Jugendliche / die Jugendliche?

  • Wie ist die aktuelle Familiensituation?

  • Welche Faktoren könnten das Kind / den Jugendlichen / die Jugendliche belasten?

  • Welche wichtigen Bezugspersonen gibt es?

  • Gibt es Vorerkrankungen, angeborene Störungen oder körperliche Einschränkungen?

Bitte bringen Sie alle Vor-Befunde zum Erstgespräch mit und nehmen Sie sich bis zu 90 Minuten Zeit. Wir erarbeiten gemeinsam - das betroffene Kind / der oder die betroffene Jugendliche, die obsorgeberechtigte Bezugsperson und ich - den weiteren Behandlungsplan. Sie erhalten am Ende des Erstgesprächs meine konkreten Empfehlungen für weiterführende Behandlungen oder Unterstützungsangebote.

Wie geht es dann weiter?

Bei Bedarf vereinbaren wir einen Folgetermin. Folgetermine und weitere Behandlungsschritte hängen von der speziellen Situation ab. Regelmäßige Gesprächstermine mit dem Kind / dem Jugendlichen / der Jugendlichen, psychoedukative Gespräche und / oder Elternberatung können stattfinden. Bei sehr hohem Leidensdruck und wenn es nicht mehr möglich ist im Alltag zurecht zu kommen, können Psychopharmaka unterstützend wirken, indem sie gesunde Funktionen stärken. Oft kann es auch sinnvoll sein, sich mit anderen BehandlerInnen wie PsychotherapeutInnen, PsychologInnen oder auch mit der Schule und dem Bezugssystem zu vernetzen.

Bin ich Kassenärztin?

Ich bin keine Kassenärztin, ich arbeite als Wahlärztin. Für Sie bedeutet das, dass Sie bei mir nicht mit der e-card bezahlen können, sondern Ihr bezahltes Honorer im Nachhinein zum Großteil (mindestens 80%) von der Krankenkasse zurückerhalten. Die Höhe der Refundierung erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Für Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.

 

Ärztliche Schweigepflicht

Als Ärztin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht, Ihr Anliegen wird zu 100% vertraulich behandelt.

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